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Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei Kreuzfahrten sinnvoll?

Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei Kreuzfahrten sinnvoll?

Reisen im Jahr 2020 ist anders, als es in den Jahren zuvor der Fall gewesen ist. Durch die Corona Problematik haben sich viele Dinge geändert. Umso wichtiger kann eine Reiserücktrittsversicherung für Ihre Kreuzfahrt sein. Lesen Sie, in welchen Momenten eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist und worauf Sie achten müssen.

Ist eine Reiserücktrittsversicherung bei Kreuzfahrten sinnvoll?

  1. In welchen Fällen macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn?
  2. Bei welchen Gründen ersetzt die Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten?
  3. Bis wann muss man eine Rücktrittsversicherung abschließen und worauf sollte man achten?

Reisen im Jahr 2020 ist anders, als es in den Jahren zuvor der Fall gewesen ist. Durch die Corona Problematik haben sich viele Dinge geändert. Den Wunsch, einen erholsamen Urlaub auf dem Wasser zu verbringen, haben dennoch viele Reisende. Eine Donau Kreuzfahrt in Deutschland und Österreich, eine Griechenland Kreuzfahrt im Mittelmeer oder eine Kreuzfahrt zu den kanarischen Inseln im Atlantik - die Auswahl an schönen Kreuzfahrtzielen ist immer noch mehr als umfangreich.
Nach wie vor entscheiden sich viele Touristen und Urlauber für so genannte Pauschalpakete, in denen auch meist eine so genannte Reiserücktrittsversicherung inkludiert ist. Diese Versicherung trägt dazu bei, dass Kosten erstattet werden, wenn die Reise aus bestimmten Gründen nicht angetreten werden kann. Vor allem bei langfristig geplanten und teuren Reisen macht so eine Versicherung durchaus Sinn.
Die genauen Konditionen sollten im Vorfeld jedoch unbedingt unter die Lupe genommen werden: unter welchen genauen Bedingungen ist welche Art der Kostenerstattung möglich.

In welchen Fällen macht eine Reiserücktrittsversicherung Sinn?



Häufig sind es vor allem gesundheitliche Gründe, aus denen eine Kreuzfahrtreise nicht angetreten werden kann. In diesem Fall springt die Reiserücktrittsversicherung ein und übernimmt die entstandenen Reisekosten. Eine Beschränkung, was die Altersgruppen angeht, gibt es bei der Reiserücktrittsversicherung nicht. Wer seine persönliche Traumkreuzfahrt plant, kann als junger Mensch genau wie auch als alter Mensch von einer Erkrankung betroffen sein. Um zumindest den finanziellen Ausgleich für die nicht angetretene Reise ersetzt zu bekommen kann die Reiserücktrittsversicherung für einzelne Personen, aber auch gleich für die komplette Familie abgeschlossen werden.

Bei welchen Gründen ersetzt die Reiserücktrittsversicherung die Reisekosten?

Die Gründe, die dafürsprechen, dass ein Versicherer die Stornokosten bei einem Reiserücktritt erstattet, sind sehr vielseitig.
So sind Reiserücktritte aufgrund eines schweren Unfalls oder bei einer unerwarteten schweren Krankheit versichert. Darüber hinaus ist es auch möglich, dass man die Versicherung in Anspruch nehmen kann, wenn eine Impfunverträglichkeit vorliegen sollte. Sollte nach dem Abschließen der Versicherung eine Schwangerschaft festgestellt werden, kann dies ebenfalls ein Grund für einen Rücktritt und eine Kostenübernahme durch die Versicherung sein.
Weitere Gründe wären, wenn in Folge eines Einbruches oder Diebstahls ein Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers entstanden ist. Auch Elementarschäden z.B. in Folge eines Feuers sind anerkannte Gründe, in denen die Versicherung die Stornokosten im Falle eines Reiserücktritts zahlen würde.
Auch der Verlust der Arbeitsstelle, der Wechsel des eigenen Arbeitsplatzes ohne die Möglichkeit Urlaub zu nehmen oder durch den Arbeitsgeber verordnete Kurzarbeit sind bei einem Rücktritt von einer Kreuzfahrt abgesichert.
Gesundheitliche Gründe, wie zum Beispiel die unerwartete Spende von Organen oder aber auch der Bruch von Prothesen werden ebenfalls akzeptiert, wenn es darum geht, dass eine Reise durch den Reisenden abgesagt werden muss und die Kosten von der Versicherung getragen werden sollen.
Natürlich ist auch der Tod des Reiseteilnehmers, bzw. der Teilnehmerin ein versicherungsrelevanter Grund, bei dem die Stornokosten der Kreuzfahrt getragen werden.

Bis wann muss man eine Rücktrittsversicherung abschließen und worauf sollte man achten?

Wer eine Schiffsreise bucht und eine Reiserücktrittsversicherung abschließen möchte, der kann diese noch bis 30 Tage vor dem Beginn der Kreuzfahrt abschließen. Sollte die Reise 29 Tage oder kürzer vor dem Beginn des Kreuzfahrtstarts gebucht werden, ist es notwendig, dass die Versicherung sofort oder binnen 3 Tagen nach der Buchung der Kreuzfahrtreise abgeschlossen wird. Die Versicherung kann für eine einzelne Reise, aber auch für mehrere Reisen innerhalb eines Kalenderjahres abgeschlossen werden.
Wer weiß, dass er nicht nur die einer Kreuzfahrt antreten, sondern häufig unterwegs sein wird, sollte sich eher für eine Versicherung für das gesamte Jahr entscheiden. Diese lohnt sich laut vielen Experten bereits ab einer Summe von 1.500 Euro für die geplanten Reisen.
Die Familienversicherung hat den Vorteil, dass man einen ausreichenden Schutz erhält, unabhängig davon, ob man alleine, mit einer zweiten Person oder der gesamten Familie verreist. Natürlich ist es möglich, dass auch Kinder bei dieser Versicherung inkludiert werden können.
Wichtig ist jedoch, dass gerade bei großen Reisegruppen darauf geachtet wird, wer alles versichert wird und wer eventuell von der Versicherung ausgenommen sein könnte. Häufig sind es Ehepartner und Partner aus eingetragenen Lebensgemeinschaften sowie Kinder, aber auch Eltern und Geschwister. Grundsätzlich kann eine solche Versicherung mit und ohne Selbstbehalt im Schadenfall abgeschlossen werden. Der Selbstbehalt beläuft sich maximal auf 20% und mindestens au 25 Euro je Person und je Schaden.

Ob auf Sie Ihren Urlaub auf einer Kreuzfahrt auf der MS Artania, der MS Hamburg oder einem anderen Schiff verbringen, wir wünschen Ihnen eine gute Reise ohne Hindernisse.

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